ÜBER PRIVATSCHUTZTÄTIGKEIT
Privatschutztätigkeit ist ein Bereich, in dem die Sicherheitsfirma die Besonderheiten jedes Benutzers berücksichtigen muss, der ihr sein Vertrauen geschenkt hat, sei es privater, körperlicher oder technischer Schutz oder ein integrierter Ansatz zum Schutz von Personen und Eigentum.
Durch die Entscheidung über das Engagement einer Sicherheitsfirma, bei der der Kunde seine eigenen Sicherheitsanforderungen erfüllen möchte, liegt die Sicherheitsfirma im Ermessen des Benutzers, im Sinne von Informationen über die vom Benutzer erstellten Schwachstellen des Systems. Dies impliziert die Notwendigkeit eines individuellen Ansatzes bei der Durchführung von Sicherheitsdiensten, der auch maximale Diskretion garantiert.
Um einen privaten Sicherheitsdienst auf höchstem Niveau im Alltag bereitzustellen und nicht nur die Form des Dienstes zu erfüllen, benötigen Sie anfängliches Vertrauen in die Sicherheitsfirma, volles Engagement und einen angemessenen Ansatz für die Implementierung privater Sicherheitsaktivitäten durch die Sicherheitsfirma.
Im rechtlichen Sinne wird die Ausübung privater Sicherheitsaktivitäten durch das Grundgesetz der Aktivitäten “Gesetz über den privaten Schutz” mit einer Reihe von Verordnungen geregelt, die die Art und Weise der Durchführung von Aktivitäten von Sicherheitsfirmen festlegen.


ÜBER UNS UND UNSEREM ANGEHEN AN PRIVATSCHUTZTÄTIGKEITEN
RECHTLICHER RAHMEN
Wir haben die Genehmigung der zuständigen Behörden (Innenministerium), auf deren Grundlage wir die Tätigkeit des privaten Schutzes ausüben.
Das Gesetz über den privaten Schutz verpflichtet uns, private Schutzdienste ausschließlich auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags mit dem Dienstnutzer zu erbringen, und wir schließen den Immobilien- und beweglichen Eigentumsschutzdienst ausschließlich mit der Person ab, die den Schutzgegenstand auf der Grundlage von einem gültigen Rechtsdokument besitzt.
Wir sind berechtigt, den privaten Schutzdienst innerhalb und um das geschützte Objekt, um die geschützte Person sowie in öffentlichen und anderen Bereichen innerhalb des Schutzbereichs durchzuführen. Ausnahmsweise können die Maßnahmen, die der Sicherheitsbeamte innerhalb des Perimeters anwenden kann, außerhalb des Perimeters angewendet werden, wenn er illegale Handlungen bemerkt, die die Unverletzlichkeit der zu schützenden Person oder des zu schützenden Eigentums gefährden.
Unsere Mitarbeiter müssen jährlich eine obligatorische Überprüfung durchlaufen, auf ihre Fähigkeit, kurze Schusswaffen abzuschießen.
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen haben wir eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Privatschutztätigkeiten bei einer hochrangigen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen.